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Zur Zeit bietet Vela diesen Trippelstuhl mit elektronisch Höhenverstellung in begrenzter Stückzahl zum absoluten Sonderpreis an.
Der Tango 100EF ermöglicht Ihnen eine großartige Mobilität im Büro und im Haushalt. Nehmen Sie aktiv am Leben teil und trippeln durch den Tag. Die motorische Höhenverstellung unterstützt beim Einnehmen einer optimalen Sitzposition, z.B bei Mahlzeiten oder beim Ankleiden, beim Arbeiten am Schreibtisch oder auch als verlängerter Arm am hohen Schrank. Werden sie wieder selbstständiger und sparen bei Ihren gewohnten Tätigkeiten Kraft und Energie. Und das alles dank einer sicheren Handbremse, leicht rollenden Rädern und einem stabilen Sitzkomfort. VELA Stuhl; als eine alternative zum Rollstuhl Hier kommen Sie zum "Stuhlfinder" weiterer Gesundheits-/Trippelstühle. Zum Testen stehen Ihnen in unserem Vela Studio in der Hamburger Innenstadt verschiedene Modelle zur Verfügung. Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie gerne einen Termin oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Dieser Stuhl wird auf einer Einwegpalette im Stülpkarton ausgeliefert, nur noch die Rückenlehne muss angesteckt werden. Die Lieferung erfolgt „frei Bordsteinkante“ per Spedition. Wenn Sie den Stuhl fertig montiert in die Wohnung geliefert bekommen möchten, so lassen Sie es uns bitte wissen.
ErgoObject informiert (Hamburg, Mai 2025)
Wenn Sie sich für den Kauf eines Trippelstuhls // Aufstehhilfe entscheiden, dann entscheiden Sie sich für mehr Selbstständigkeit, mehr Bewegung, mehr Eigenständigkeit und Flexibilität und beugen Stürzen vor. Jedoch spielt die Finanzierung für so ein medizinisches Hilfsmittel eine sehr große Rolle. Doch glücklicherweise erstatten Krankenkassen bzw. Pflegeversicherungen häufig die Kosten für so ein Produkt.
Wann besteht die Chance auf eine Kostenübernahme?
Für eine Erstattung durch die Krankenkasse gelten zwei essenziele Voraussetzungen: 1. Dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Trippelstuhls bzw. der Aufstehhilfe diagnostiziert und 2. ein entsprechendes Rezept auf Sie ausstellt, so dass das entsprechende Modell von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird.
Warum sollte die Kasse die Kosten übernehmen?
Ihr Anspruch auf einen Rollstuhl beruht auf dem Prinzip, dass es allen Menschen möglich sein soll am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deswegen haben Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen Anspruch auf einen Rollstuhl, Trippelstuhl bzw. einer Aufstehhilfe.
Entsprechend hat das Sozialgericht Mannheim mit Gerichtsbescheid vom 23.02.2018 – S 11 KR 3029/17 entschieden: Laut diesem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl, wenn ohne dieses Hilfsmittel das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens nicht gewährleistet ist. Bezüglich der Notwendigkeit eines Roll- oder Trippelstuhls wird häufig individuell entschieden. Bei auftretenden Fragen empfehlen wir Ihnen, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Zum Urteil https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/krankenkasse-muss-hoehenverstellbaren-therapiestuhl-uebernehmen-60308.html
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